Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Notebook Reparatur Service der IPC-Computer Deutschland GmbH
Version 2.1 vom 13.06.2014
1.1 Unsere Allgemeinen Reparaturbedingungen gelten ausschließlich für den Notebook Reparatur Service. Für alle anderen Rechtsgeschäfte, die Sie mit uns unter Verwendung von Fernabsatzmitteln tätigen, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie hier finden.
1.2 Von unseren Allgemeinen Reparaturbedingungen abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Früher getroffene Vereinbarungen und frühere Fassungen unserer Allgemeinen Reparaturbedingungen werden durch diese Lieferbedingungen aufgehoben und ersetzt.
1.3 Die Entgegennahme von Leistungen und Lieferungen gilt als Anerkennung der Geltung dieser Allgemeinen Reparaturbedingungen.
2.1 Vertragspartner ist die IPC-Computer Deutschland GmbH, Eisenbahnstraße 20, D-77960 Seelbach (Geschäftsführer. Markus Himmelsbach, Amtsgericht Freiburg i.Br., HRB 705595).
2.2 Besteller sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des BGB.
2.3 Mit der Zurverfügungstellung des zu reparierenden Notebooks gibt der Besteller ein verbindliches Angebot zur Durchführung der beauftragten Leistungen ab. Der Besteller ist an dieses Angebot 14 Tage gebunden. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn wir die Annahme des jeweiligen Vertrags durch ein Bestätigungsschreiben(auch per E-Mail) erklären oder dies dadurch kundtun, dass wir das Notebook – gegebenenfalls unter Berücksichtigung vorgegebener Reparaturhöchstwerte - in repariertem Zustand dem Besteller zukommen lassen. Mit der Zusendung des Notebooks erklärt sich der Besteller ausdrücklich damit einverstanden, dass wir umgehend mit der Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen. Die Empfangsbestätigungen, die der Besteller per E-Mail nach dem Versand des RMA-Formulars oder nach Entgegennahme des Notebooks durch uns erhält, stellen keine auf den Abschluss eines Vertrags gerichteten Willenserklärungen dar.
2.4 Würde durch eine ordnungsgemäße Reparatur die vom Besteller vorab im RMA-Formular angegebene Höchstbetragsgrenze überschritten, übersenden wir dem Besteller auf dessen Wunsch hin einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag. Ein Reparaturvertrag kommt damit nicht zustande. Die Übersendung des kostenpflichtigen Kostenvoranschlags stellt ein neues Angebot unsererseits auf Abschluss eines Reparaturvertrages zu den im Kostenvoranschlag genannten Konditionen dar. An dieses Angebot halten wir uns für die Dauer von 7 Tagen gebunden. Ein Reparaturvertrag kommt insoweit erst dann zustande, wenn der Besteller innerhalb der genannten Frist einen Reparaturauftrag auf der Basis eines Kostenvoranschlags erteilt. Wird ein Reparaturauftrag nicht oder nicht innerhalb der Bindungsfrist erteilt, kommt kein Reparaturvertrag zustande.
2.5 Die Abwicklung der Reparaturauftrage und Kontaktaufnahmen finden per E-Mail, Telefax oder Telefon statt. Der Besteller hat deshalb sicherzustellen, dass die von ihm zur Abwicklung der Reparatur angegebenen Kontaktdaten (E-Mail, Telefon, Telefax) zutreffend sind. Etwaige Änderungen gegenüber den angegebenen Daten hat der Besteller unverzüglich zu melden.
3.1 Über unser Notebook-Reparatur-Service führen wir ausschließlich kostenpflichtige Reparaturen durch. Garantiereparaturen sind gesondert mit uns zu besprechen.
3.2 Basis für die durchzuführenden Reparaturen sind zunächst ausschließlich die Fehlerangaben des Bestellers im RMA-Formular. Wir sind nicht verpflichtet, das zur Reparatur überlassene Notebook einer umfassenden Prüfung oder einem Systemcheck zu unterziehen.
3.3 Wir sind berechtigt, uns zur Erfüllung der von uns übernommenen Leistungen auch Dritter zu bedienen.
3.4 Sofern dem Vertrag ein Kostenvoranschlag zugrunde liegt, sind die Ausführungen im Kostenvoranschlag maßgeblich für die Reparatur. Der Besteller bleibt jedoch auch insoweit für seine Fehlerangaben verantwortlich.
3.5 Sollte sich im Rahmen der Reparatur herausstellen, dass über die im Kostenvoranschlag beschriebenen Fehler weitere Fehler repariert werden müssen, sind wir berechtigt, auch diese Fehler mit zu reparieren, soweit der Kostenvoranschlag nicht wesentlich überschritten wird.
3.6 Wir sind nicht verpflichtet, vor Reparaturbeginn eine Datensicherung vorzunehmen. Für die Wiederherstellbarkeit sämtlicher sich auf dem überlassenen Gegenstand befindlichen Daten aller Art, einschließlich etwaiger Konfigurationseinstellungen, bleibt der Kunde verantwortlich. Anderweitige Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4.1 Nach Eingang der Ware in unserem Reparatur-Service erfolgt eine Fehleranalyse. Grundlage hierfür sind die vom Besteller im RMA-Formular angegebenen Informationen, insbesondere die Fehlerbeschreibung. Um eine ordnungsgemäße Fehleranalyse durchführen zu können, ist es erforderlich Zugriff auf ggfs. durch Kennwörter geschützte Betriebssysteme oder das BIOS zu nehmen. Wir sichern zu, diese Angaben vertraulich zu behandeln und werden die Daten löschen, sobald diese Daten nicht mehr benötigt werden. Kommt der Besteller dieser Mitwirkungspflicht (§ 642 BGB) trotz Mahnung nicht nach, so hat er uns eine angemessene Entschädigung zu bezahlen.
4.2 Im Rahmen der Fehleranalyse kann es erforderlich sein, dass der Zustand des überlassenen Notebooks verändert wird. Wird die Reparatur auf Wunsch des Bestellers nicht durchgeführt, sind wir nicht verpflichtet, den Zustand des Notebooks bei Erhalt wiederherzustellen, wenn dies technisch nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
4.3 Soweit bei einer ordnungsgemäßen Reparatur der vom Besteller angegebene Reparaturhöchstbetrag überschritten wird, erstellen wir einen kostenpflichtigen Kostenvoranschlag, den wir dem Besteller schnellstmöglich überlassen. Auf der Basis dieses Kostenvoranschlags hat der Besteller die Möglichkeit einen Reparaturauftrag zu erteilen oder die Rücksendung des Notebooks zu verlangen.
4.4 Ein Kostenvoranschlag stellt lediglich eine unverbindliche, fachmännische Berechnung der voraussichtlichen Kosten dar.
4.5 Überschreitet die Reparatur die im Kostenvoranschlag genannten Kosten um voraussichtlich mehr als 15% werden wir den Besteller unverzüglich hierüber unterrichten. Die Reparaturarbeiten werden in diesem Fall für 3 Arbeitstage unterbrochen. Dem Besteller steht für den Fall der wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags ein Kündigungsrecht zu (§ 650 Abs. 1 BGB). Nach Ablauf der Unterbrechung werden die Arbeiten fortgesetzt, sofern uns bis dahin keine Kündigung durch den Besteller zugegangen ist. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, z.B. bei Verletzung der Anzeigepflicht bleibt unberührt.
4.6 Im Falle einer Kündigung wegen einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags sind wir gemäß § 645 BGB berechtigt, einem der bis zum Zugang der Kündigung geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen (z.B. Material- und Transportkosten, Kosten von Subunternehmern).
4.7 Für den Fall, dass es zu keinem Reparaturauftrag kommt, berechnen wir für die beauftragte kostenpflichtige Erstellung eines Kostenvoranschlags eine Pauschale in Höhe von 45,00 EUR inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zuzüglich Versandkosten. Die Versendung der zu reparierenden Ware an den Besteller erfolgt in diesem Fall erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrags auf unserem Konto.
4.8 Für den Fall, dass ein Reparaturauftrag erteilt wird, werden keine Kosten für den Kostenvoranschlag geltend gemacht.
5.1 Die ab der deutschen Grenze entstehenden Versandkosten, Zoll- und sonstige mit der Auslieferung verbundenen Aufwendungen, einschließlich der Kosten für die Erstellung behördlich vorgeschriebener Sicherheits- oder Konformitätszertifikate trägt der Besteller.
5.2 Sämtliche Zahlungen sind ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5.3 Erfolgt die Zahlung im Lastschriftverfahren, hat der Besteller uns im Falle der Nichteinlösung oder des Rückrufs bzw. der Rückbelastung einer Lastschrift die entstandenen Rücklastschriftgebühren der Bank zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € als Schadenersatz zu erstatten. Dem Besteller wird nachgelassen nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5.4 Der Besteller gerät mit Ablauf von 30 Tagen ab Zugang der Rechnung, bei Fälligkeit unserer Forderung im Übrigen, auch ohne Mahnung mit der Zahlung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt hat er die uns entstehenden Verzugsschäden zu ersetzten.
5.5 Der Besteller leistet nur dann mit schuldbefreiender Wirkung, wenn er Zahlungen auf das von uns angegebene Konto bewirkt oder an bei Nachnahmen an den von uns autorisierten Paketdienst leistet.
5.6 Der Besteller darf nur dann mit unseren Forderungen aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt ist.
5.7 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.
5.8 Die Abtretung von Liefer- und Erfüllungsansprüchen gegen uns durch den Besteller ist ausgeschlossen.
6.1 Die Lieferung von Waren erfolgt regelmäßig auf dem Versandwege und an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Bei der Abwicklung der Transaktion, ist ausschließlich die im RMA-Formular angegebene Lieferanschrift maßgeblich.
6.2 Ist eine Lieferung an den Kunden nicht möglich, sendet das beauftragte Transportunternehmen die Ware nach dem dritten erfolglosen Zustellungsversuch an uns zurück, wobei der Besteller die Kosten für die erfolglose Anlieferung zu tragen hat. Dies gilt nicht, wenn der Besteller die erfolglosen Zustellungsversuche nicht zu vertreten hat.
6.3 Wir sind im Falle des Annahmeverzuges berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Aufbewahrung des Notebooks geltend zu machen. Die Gefahren der Aufbewahrung trägt der Besteller.
6.4 Hat der Besteller das Notebook nicht binnen 6 Monaten seit dem letzten fehlgeschlagenen Zustellungsversuch abgeholt, sind wir berechtigt, nach Nachfristsetzung das Notebook auf Kosten des Bestellers zu entsorgen, soweit es sich um ein defektes Gerät handelt, welches mangels Auftrag von uns nicht repariert wurde. Einer Nachfristsetzung bedarf es nicht, wenn der Besteller an der im RMA-Formular angegebenen Anschrift nicht mehr zu ermitteln ist.
7.1 Die Abnahme der Reparaturleistungen hat unverzüglich nach Zugang des Notebooks zu erfolgen. Einer bestimmten Form bedarf es hierzu nicht.
7.2 Der Abnahme steht es gleich, wenn der Besteller die Abnahme nicht binnen 5 Werktagen nach Erhalt des Notebooks erklärt.
7.3 Nimmt der Besteller das Notebook rügelos in Gebrauch, so ist gilt das Werk mit Ablauf des fünften Werktages seit Ingebrauchnahme eine Abnahme zu sehen.
8.1 Ansprüche des Bestellers wegen Sachmängeln verjähren innerhalb eines Jahres nach Abnahme. Innerhalb der gesetzlichen Fristen verjähren dagegen Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.2 Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Besteller uns gegenüber schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
b) Wird der zu reparierende Gegenstand betriebsunfähig, muss uns der Besteller unverzüglich per Telefon oder Telefax hierüber unterrichten.
c) Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
9.1 Der Besteller hat vor dem Versand des zu reparierenden Notebooks eine umfassende Datensicherung durchzuführen. Dies gilt für alle Daten, einschließlich etwaiger Konfigurations- und Zugangsdaten.
9.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch uns herbeigeführt werden, haften wir unbeschränkt.
9.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Ersatzpflicht ebenfalls auf den vertragstypischen, allgemein vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden auf einen Gesamtbetrag von 500,00 Euro begrenzt.
9.4 Die Haftung im Falle von Beschaffenheitsgarantien, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Personenschäden, d. h. für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist unbegrenzt.
9.5 Bei einem von uns verschuldeten Datenverlust haften wir ausschließlich für die Kosten der Vervielfältigung der Daten, der zu erstellenden Sicherheitskopien und für Kosten der Wiederherstellung der Daten, die auch bei einer ordnungsgemäßen Datensicherung verloren gegangen wären.
9.6 Wir haften nicht für Verzögerungen oder Schäden, die dadurch entstehen, dass der Besteller notwendige Passwörter oder sonstige zur vertragsgemäßen Erfüllung notwendige Zugangsdaten nicht oder falsch erteilt.
10.1 Uns steht wegen unseren Forderungen aus dem Reparaturvertrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Reparaturauftrags in unseren Besitz gelangten Notebooks zu.
10.2 Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem zu reparierenden Notebook in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und das zu reparierende Notebook dem Besteller gehört.
11.1 Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile o.ä. nicht wesentliche Bestandteile des zu reparierenden Notebooks geworden sind, behalten wir uns daran das Eigentum bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts.
12.2 Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der IPC-Computer Deutschland GmbH. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen bleibt hiervon unberührt.